ARBEITSGRUPPE
KINDER PSYCHISCH UND
SUCHTKRANKER ELTERN

Die Aufgaben der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern

Die vielfältigen Belastungen der betroffenen Kinder und ihrer Familien erfordern häufig mehrere aufeinander abgestimmte Hilfen und Leistungen, zumeist aus der Kinder- und Jugendhilfe und aus dem Gesundheitswesen. Bisher mangelt es in der Versorgung aber oft an einer fallübergreifenden Vernetzung und einer interdisziplinären Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme.

Vor diesem Hintergrund sollte die Arbeitsgruppe

  • Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern, insbesondere dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe), dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch identifizieren, um die gesamte Familie im Blick zu behalten und alle bereits bestehenden Hilfsangebote möglichst effektiv und umfänglich ausschöpfen zu können. Dazu gehören auch die Identifizierung datenschutzrechtlicher Hemmnisse.
  • förderliche Rahmenbedingungen und zentrale Anforderungen, aber auch Hemmnissen auf Länder- und kommunaler Ebene für den Aufbau und die Verstetigung von regionalen Kooperationen unterschiedlicher Akteure und Leistungsträger identifizieren, mit dem Ziel, ein funktionierendes lokales Hilfesystem zu etablieren. Hierbei sind die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projektes „Leuchtturmangebote für Kinder und Familien mit einem psychisch kranken Elternteil“ mit einzubeziehen.
  • Vorschläge erarbeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Vernetzung an den Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern für komplexe, multiprofessionelle Hilfen für Familien innerhalb des geltenden Zuständigkeits- und Finanzierungsrahmens, wobei insbesondere auch die Auswirkungen der jüngeren Sozialgesetzgebung zu berücksichtigen sind.
  • Vorschläge für eine bessere Kooperation zwischen den Akteuren vor Ort herausarbeiten, die Hilfen für Kinder und Familien mit einem psychisch kranken Elternteil anbieten.
  • gegebenenfalls Regelungslücken in der Zusammenarbeit der Hilfesysteme ermitteln, z. B. Kindertagesbetreuung, Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen. Dabei soll auch auf bestehende Angebote, z. B. „Frühe Hilfen“, eingegangen werden.

Mitglieder der Arbeitsgruppe und Geschäftsstelle

Die Arbeitsgruppe war interdisziplinär besetzt und hatte eine Geschäftsstelle:

  • Ihr gehörten 48 Experten und Expertinnen aus relvanten Fachverbänden, Institutionen und Interessensvereinigungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gesundheitshilfe an, die von den beteiligten Bundesministerien berufen worden waren.
  • In der Arbeitsgruppe waren drei Ministerien vertreten: Das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
  • Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe war die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern.

Die Arbeitsweise der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich inhaltlich auf die Bedarfe der Kinder und Familien mit psychisch kranken und suchtkranken Eltern. Eine Unterscheidung zwischen den sucht- und psychischen Kranken wurde nicht vorgenommen.

Die Arbeitsgruppe hat in einem Abschlussbericht die Empfehlungen an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.

Der Prozess war in zwei Phasen gegliedert

1. Ist-Situation analysieren:
Drei interdisziplinäre Expertisen bildeten für die Arbeitsgruppe die Grundlage:

  • Gute Praxis: „Überblick über Angebote, Initiativen und Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit einem psychisch erkrankten oder suchterkrankten Elternteil“
  • Stand der Forschung: „Analyse des aktuellen Stands der Forschung zu Versorgung, Intervention, Behandlung, Kooperation und Zusammenarbeit hinsichtlich der Situation von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern“
  • Recht: „Ist-Analyse zu Hilfe und Versorgung in Familien mit Kindern psychisch kranker Eltern“

2. Verbesserungsvorschläge erarbeiten:

Unter Berücksichtigung der interdisziplinären Fachexpertisen hat die Arbeitsgruppe Zielperspektiven festgelegt, auf deren Grundlage sie Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern erarbeitet hat.

 

RÜCKBLICK

Kommissionen, Bundesverbände und andere gesellschaftliche Akteure und Akteurinnen machen seit Jahren auf die Situation der Kinder psychisch und suchtkranker Eltern aufmerksam und fordern, dass die Versorgung besser und nachhaltiger geregelt wird.

ARBEITSGRUPPE

Am 22. Juni 2017 beauftragte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung damit, eine interdisziplinäre und interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die zeitlich befristete Arbeitsgruppe sollte einvernehmlich Maßnahmen vorschlagen, die die Situation von Kindern mit psychisch und suchtkranken Eltern verbessert.

NEWS

24. Februar 2020

Abschlussbericht

Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Arbeitsgruppe hat damit ihren Auftrag erfüllt, einvernehmliche […]

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KONTAKT

Geschäftsstelle

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AFET –
Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

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30159 Hannover

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