Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ist am 16. Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden.
Die Meilensteine skizzieren den Arbeitsprozess seit dem Bestehen der Arbeitsgruppe.
Der Abschlussbericht ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet.
Die Ressorts legen den AG-Mitgliedern eine überarbeitete Version des Abschlussberichts zur abschließenden Konsentierung vor.
AG-Mitglieder diskutieren den von den Ressorts vorgelegten Entwurf des Abschlussberichts und erarbeiten einvernehmliche Formulierungsvorschläge.
Im Rahmen einer Online-Beteiligung reichen die AG-Mitglieder Beiträge zu den erarbeiteten Ansatzpunkten ein, um die Ableitung von Empfehlungen für den Abschlussbericht vorzubereiten.
Die AG-Mitglieder werten die Fachgespräche aus. Die gesammelten Ansatzpunkte werden weiter konkretisiert und das weitere Verfahren abgestimmt.
In drei Fachgesprächen sammeln und priorisieren die AG – Mitglieder mögliche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker und suchterkrankter Eltern. Die Ansatzpunkte bilden eine gemeinsame Grundlage, aus der die Empfehlungen entwickelt werden.
AG-Mitglieder befassen sich mit den vorgelegten Expertisen und diskutieren die Zielperspektiven
Vorlage der Expertise "Forschung" durch die Beauftragten
Vorlage der Expertise "Recht" durch die Beauftragten
Vorlage der Expertisen "Gute Praxis" durch die Beauftragten
AG-Mitglieder beraten die Wissenschaftler/-innen, die die Expertisen erarbeiten. Sie haben vorab ihre drei wichtigsten klärungsbedürftigen Punkte eingereicht. Wissenschaftler/-innen lassen sich von Praktiker/-innen beraten
Expertisen zur IST-Analyse werden als weitere Grundlage für die AG-Arbeit vergeben
AG konstituiert sich, legt Arbeitsweise sowie Kern- und Leitfragen der IST-Analyse fest, für die drei Expertisen notwendig sind (Recht, Forschung, Gute Praxis)
Bundestag beschließt, Arbeitsgruppe einzusetzen
Projektstart auf der Grundlage des einstimmigen Bundestagsbeschlusses (BT-Drucksache 12780)