ARBEITSGRUPPE
KINDER PSYCHISCH UND
SUCHTKRANKER ELTERN

Rückblick

Deutscher Bundestag beauftragt Bundesregierung mit Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Am 22. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag in seiner letzten Sitzung der 18. Wahlperiode einstimmig beschlossen und die Bundesregierung beauftragt, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern beschäftigen soll.

Das forderten zahlreiche Fachverbände, Institutionen und Vertreter*innen der Wissenschaft seit vielen Jahren. Auf dieses wichtige gesellschaftspolitische Thema haben u. a. aufmerksam gemacht:

  • Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags forderte erstmals 2006: „Ziel muss ein bundesweit flächendeckendes Netzwerk aller beteiligten Professionen zum Wohle dieser Kinder sein. Besonders wichtig sind dabei Anlaufstellen, an die sich die betroffenen Kinder direkt wenden können.“
  • Die Sachverständigenkommission des 13. Kinder- und Jugendberichts 2009 stellte fest, „dass die Beschäftigung mit dieser Personengruppe unter präventiven Gesundheitsaspekten – also jenseits eines konkreten Hilfeanlasses – in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe kaum verbreitet ist“.
  • Die Jugend- und Familienministerkonferenz identifizierte 2013 „den Bedarf des verbesserten Zusammenwirkens von Leistungen nach dem SGB VIII mit Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern und der Verstärkung der Präventionsarbeit“.
  • Im Juni 2013 befasste sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestags erneut mit dem Thema und präzisierte ihre Forderungen von 2006.
  • Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Psychiatrie und dem Familienrecht betonten 2014 in ihrer „Neuköllner Erklärung“: „Die Unterstützung und Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die nur durch die systematische und verbindliche Kooperation aller beteiligten professionellen Akteure und Systeme fachlich adäquat und erfolgreich bewerkstelligt werden kann.“

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe, das Institut für Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie der katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen und der Dachverband Gemeindepsychiatrie wandten sich am 16. Januar 2014 federführend für die 17 bundesweiten Akteure an den Familien- und den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Ihre Bitte: Eine Sachverständigenkommission  soll die Versorgungssituation von Kindern und Familien mit psychisch kranken Eltern bewerten und den bundesrechtlichen Handlungsbedarf analysieren. Das Ziel der Initiatoren: Den betroffenen Menschen muss besser geholfen werden, ihre Gesundheits- und Familienprobleme zu bewältigen.

Fünf Monate nach diesem Start fand am 21. Mai 2014 im Familienausschuss ein nicht öffentliches Gespräch zum Thema „Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern“ statt. Darauf folgten weitere Treffen mit den Obleuten der Fraktionen aus dem Gesundheitsausschuss und dem Familienausschuss des Bundestags. Der Vorschlag aus der Politik: Statt der Sachverständigenkomission könne man eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe des Familien-, Gesundheits- und Sozialministeriums sowie der Expert*innen der Jugend- und Gesundheitshilfe einrichten.

Im Dezember 2016 verabschiedete die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Verbesserung der Versorgungssituation „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“.

2017 gab es weitere wichtige politische Impulse:

  • Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen veranstaltete am 26. Januar 2017 eine Fachtagung „Interdisziplinäre Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern aus Sicht der Frühen Hilfen“ und anschließend einen Parlamentarischen Abend. Zum Abschluss der Tagung wurde als Herausforderung unter anderem thematisiert, herauszufinden, „wer am besten stigmatisierungsfrei die Familien motivieren kann, Hilfen in Anspruch zu nehmen“.
  • Die Drogenbeauftragte erklärte „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ zum Jahresschwerpunkt 2017, „um dafür zu sorgen, dass diese Kinder die gleichen Chancen wie andere Kinder haben und ihnen so früh wie möglich geholfen werden kann“.
  • Die „Kleine Anfrage“ der Bundestagfraktion „Die Linke“ (am 27. März 2017) beschäftigte sich mit möglichen Problemen bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern. In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung (am 5. Mai 2017) unter anderem: „Zur Unterstützung psychisch erkrankter Eltern und ihrer Familien kommt grundsätzlich ein vielfältiges Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe in Betracht.“ Darüber entscheide die „Fachkraft im Jugendamt unter aktiver Beteiligung der Eltern und ihrer Kinder“.

In der letzten Sitzung der 18. Wahlperiode, am 22. Juni 2017, stand der interfraktionelle Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und SPD auf der Tagesordnung. Er wurde einstimmig verabschiedet.

Der Bundestag teilte mit: „Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, eine zeitlich befristete interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Familien-, Sozial- und Gesundheitsministeriums, relevanter Fachverbände und -organisationen sowie weiterer Sachverständiger einzurichten, die einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist, erarbeitet.“

Daran knüpft die neue Bundesregierung an. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag erklärt: „Wir wollen die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern. Die Schnittstellenprobleme bei ihrer Unterstützung werden wir mit dem Ziel einer besseren Kooperation und Koordination der unterschiedlichen Hilfesysteme beseitigen.“

Der AFET wurde von den drei beteiligen Bundesministerien mit der Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern beauftragt, die sich am 12. März 2018 konstituierte.

RÜCKBLICK

Kommissionen, Bundesverbände und andere gesellschaftliche Akteure und Akteurinnen machen seit Jahren auf die Situation der Kinder psychisch und suchtkranker Eltern aufmerksam und fordern, dass die Versorgung besser und nachhaltiger geregelt wird.

ARBEITSGRUPPE

Am 22. Juni 2017 beauftragte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung damit, eine interdisziplinäre und interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die zeitlich befristete Arbeitsgruppe sollte einvernehmlich Maßnahmen vorschlagen, die die Situation von Kindern mit psychisch und suchtkranken Eltern verbessert.

NEWS

24. Februar 2020

Abschlussbericht

Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Arbeitsgruppe hat damit ihren Auftrag erfüllt, einvernehmliche […]

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